Unser Turnbetrieb – hoffentlich ohne
Covid 19
Covid 19 – Präventionskonzept für
unsere Turnstunden
Diese Informationen gelten
ausschließlich für die Turnstunden des Turnverein Friesen Hötting von Montag
bis Freitag jeweils von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr und für allfällige
Veranstaltungen an Wochenenden/Feiertagen in der Turnhalle der Volksschule
Hötting.
Sämtlichen Vorgaben und
Regularien der Ministerien und der Fachverbände, der Schulverwaltung und
Stadtgemeinde, inklusive Einhaltung aller Desinfektionsrichtlinien und
Aufsichtspflichten sind nachzukommen. Die Einhaltung der jeweiligen
Sportverbands-Handlungsempfehlungen (www.sportaustria.at)
müssen durch den Veranstalter (Turnverein)
umgesetzt werden.
Als
Mieter des Turnsaals haben wir gemäß §8 (2)
Lockerungsverordnung (BGBI- II Nr. 197/2020 idgF) ein COVID-19-Präventionskonzept
zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Stadt Innsbruck weist
darauf hin, dass die, die Sportanlagen nutzenden Personen eine
Eigenverantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen
im Zusammenhang mit dem Corona-Virus trifft. Die Stadt Innsbruck übernimmt
keine wie immer geartete Haftung für die von jeder Person einzuhaltenden
Vorgaben.
Im
Falle des Auftretens einer COVID-19-Erkrankung unter jenen Personen, die eine
Sportanlage/einen Turnsaal/einen Schulraum
mieten, trifft den Vermieter (den Schulerhalter) keine Haftung.
Derzeit
herrscht Ampelfarbe Gelb und Orange auf Basis der Richtlinie vom
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Stand 14.09.2020).
Daher ist eine Änderungen der nachstehenden Präventionsmaßnahmen jederzeit
möglich!
- Beim Betreten des Turnsaals
bzw. Eintrittes in das Schulgebäude ist von Personen, die nicht im selben
Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
- Nach Betreten und Verlassen des
Turnsaals bzw. des Schulgebäudes sind verpflichtend die Hände zu
waschen (30 s, warmes Wasser mit Seife). Weiteres ist beim Betreten und Verlassen
der Schulliegenschaft ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen.
- Der Einlass in das Schulgebäude
bzw. in die Garderoben ist gleichzeitig max. ca. 5 Personen vorbehalten.
- Magnesia ist tunlichst selbst
mitzubringen.
- Husten und Niesen in die
Armbeuge.
- Personen mit
Krankheitssymptomen ist der Zutritt zur Turnhalle verwehrt.
- Die Turnhalle muss ständig
belüftet werden.
- Beim Turnen ist ein
Mindestabstand von 1 – 2 m einzuhalten. Ausgenommen hievon sind
Hilfestellung und kurzfristige Begegnungen.
- Umarmungen und Händeschütteln
usw. müssen leider auf bessere Zeiten verschoben werden.
- Die Straßenschuhe sind im
Eingangsbereich mit Turnschuhen zu wechseln.
- Persönliche Gegenstände sind in
ausreichendem Abstand zu deponieren, Trinkflaschen zu kennzeichnen.
- Sportgegenstände und Geräte sind nach der Nutzung zu
desinfizieren. Desinfektionsmittel und Reinigungstücher werden durch den
Turnverein beigestellt, Reinigungstücher sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Grundsätzlich ist in der Turnhalle bei Ampel Gelb und
höher Maskenpflicht außer bei unmittelbarer Sportausübung.
- Der Mieter der Sportanlage/des
Turnsaals/des Schulraums hat datenschutzkonforme Aufzeichnungen zur
Nachvollziehbarkeit von Personen und Kontakten im Rahmen der Nutzung zu
führen, damit bei einem Verdachtsfall oder einer positiven Testung alle
betroffenen Personen rasch informiert werden können.
- Risikogruppen sind derzeit vom
Turnbetrieb leider ausgeschlossen bzw. ist ein Individualtraining
vorgesehen.
- Sondermaßnahmen für einzelne
Turnstunden, wie Kinderturnen (5 – 10 J.) werden gesondert bekanntgegeben.
(Bis vss. Ende Oktober 2020 findet kein allgemeines Kinderturnen statt).
- Körperkontakt ist grundsätzlich
(außer bei Hilfestellung udgl.) zu vermeiden.
- Tritt ein Krankheitsfall bzw.
Verdacht nach der Turnstunde auf, so ist neben den Gesundheitsbehörden der
(die) Vorturner (-in) und der Obmann bzw. Turnwart zu verständigen.
- Ein zwischenmenschlich rücksichts-
und verantwortungsvolles Verhalten wird auch abseits des Turnbetriebes (z.B.
Besuch von Massenveranstaltungen in Hallen usw.) eingefordert. Sonst sind die o.a.
Maßnahmen nur beschränkt wirksam!
- Bei Nichteinhaltung der
Präventionsmaßnahmen kann ein Platzverweis erfolgen.
- Bei Verdacht Telefonnummer 1450
kontaktieren! Jederzeit, dafür sind die Ansprechstellen eingerichtet –
besser einmal zu viel als einmal zu wenig!
Hausverstand – Rücksicht – Gemeinschaftssinn!
Download COVID-Info Turnbetrieb