Unser Turnbetrieb – hoffentlich ohne Covid 19
Covid 19 – Präventionskonzept für unsere Turnstunden
Diese Informationen gelten ausschließlich für die Turnstunden des Turnverein Friesen Hötting von Montag bis Freitag jeweils von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr und für allfällige Veranstaltungen an Wochenenden/Feiertagen in der Turnhalle der Volksschule Hötting.
Sämtlichen Vorgaben und Regularien der Ministerien und der Fachverbände, der Schulverwaltung und Stadtgemeinde, inklusive Einhaltung aller Desinfektionsrichtlinien und Aufsichtspflichten sind nachzukommen. Die Einhaltung der jeweiligen Sportverbands-Handlungsempfehlungen (www.sportaustria.at) müssen durch den Veranstalter (Turnverein) umgesetzt werden.
Als Mieter des Turnsaals haben wir gemäß §8 (2) Lockerungsverordnung (BGBI- II Nr. 197/2020 idgF) ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.
Die Stadt Innsbruck weist darauf hin, dass die, die Sportanlagen nutzenden Personen eine Eigenverantwortung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus trifft. Die Stadt Innsbruck übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die von jeder Person einzuhaltenden Vorgaben.
Im Falle des Auftretens einer COVID-19-Erkrankung unter jenen Personen, die eine Sportanlage/einen Turnsaal/einen Schulraum mieten, trifft den Vermieter (den Schulerhalter) keine Haftung.
ES GILT DERZEIT DIE 3 G Regel
· Beim Betreten des Turnsaals bzw. Eintrittes in das Schulgebäude ist von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
· Nach Betreten und Verlassen des Turnsaals bzw. des Schulgebäudes sind verpflichtend die Hände zu waschen (30 s, warmes Wasser mit Seife).
· Husten und Niesen in die Armbeuge.
· Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt zur Turnhalle verwehrt.
· Die Turnhalle muss ständig belüftet werden.
· Umarmungen und Händeschütteln usw. müssen leider auf bessere Zeiten verschoben werden.
· Sportgegenstände und Geräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren. Desinfektionsmittel und Reinigungstücher werden durch den Turnverein beigestellt, Reinigungstücher sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
· Der Mieter der Sportanlage/des Turnsaals/des Schulraums hat datenschutzkonforme Aufzeichnungen zur Nachvollziehbarkeit von Personen und Kontakten im Rahmen der Nutzung zu führen, damit bei einem Verdachtsfall oder einer positiven Testung alle betroffenen Personen rasch informiert werden können.
· Risikogruppen sind derzeit vom Turnbetrieb leider ausgeschlossen bzw. ist ein Individualtraining vorgesehen.
· Sondermaßnahmen für einzelne Turnstunden, wie Kinderturnen (5 – 10 J.) werden gesondert bekanntgegeben.
· Körperkontakt ist grundsätzlich (außer bei Hilfestellung udgl.) zu vermeiden.
· Tritt ein Krankheitsfall bzw. Verdacht nach der Turnstunde auf, so ist neben den Gesundheitsbehörden der (die) Vorturner (-in) und der Obmann bzw. Turnwart zu verständigen.
· Ein zwischenmenschlich rücksichts- und verantwortungsvolles Verhalten wird auch abseits des Turnbetriebes (z.B. Besuch von Massenveranstaltungen in Hallen usw.) eingefordert. Sonst sind die o.a. Maßnahmen nur beschränkt wirksam!
· Bei Nichteinhaltung der Präventionsmaßnahmen kann ein Platzverweis erfolgen.
· Bei Verdacht Telefonnummer 1450 kontaktieren! Jederzeit, dafür sind die Ansprechstellen eingerichtet – besser einmal zu viel als einmal zu wenig!
Hausverstand – Rücksicht – Gemeinschaftssinn!
8.7.2021